Summarisches Verfahren im US-Prozess
CK • Washington. Oft wird in deutschen Darstellungen des US-Rechts das summarische Verfahren erwähnt. Wie wenig summarisch es ist, zeigt die 24-seitige Entscheidung im Fall Fox International Relations v. Laucius, Az. 04-5877, vom 22. Dezember 2009.
Die Prüfung von Recht und Tatsachen ist durchaus vollständig, nicht verkürzt. Verkürzt ist lediglich das Verfahren insofern, als geklärte Tatsachenfragen nicht mehr den Geschworenen vorgelegt werden müssen, sondern vom Richter beurteilt werden.
Im Fox-Fall subsumiert das Bundesgericht in Pennsylvania einen Komplex abschließend und bestimmt, dass nach Bundesprozessrecht der Rest von der Jury zu würdigen ist. Dass der Begriff summary auch keine Beschleunigung bedeutet, zeigt schon das Aktenzeichen von 2004 dieser am Ende von 2009 teilentschiedenen Anlegerschutzklage.
Die Prüfung von Recht und Tatsachen ist durchaus vollständig, nicht verkürzt. Verkürzt ist lediglich das Verfahren insofern, als geklärte Tatsachenfragen nicht mehr den Geschworenen vorgelegt werden müssen, sondern vom Richter beurteilt werden.
Im Fox-Fall subsumiert das Bundesgericht in Pennsylvania einen Komplex abschließend und bestimmt, dass nach Bundesprozessrecht der Rest von der Jury zu würdigen ist. Dass der Begriff summary auch keine Beschleunigung bedeutet, zeigt schon das Aktenzeichen von 2004 dieser am Ende von 2009 teilentschiedenen Anlegerschutzklage.