Vertragsrecht ist Sache der Einzelstaaten, wenn es nicht gerade um die Beschaffung des Pentagons von Panzern oder des Außenministerium von spitzen Griffeln geht.
Illustriert werden diese Grundsätze in einem vorbildlich formulierten Urteil des ersten Bundesberufungsgerichts in Sachen Great Clips, Inc. v. Hair Cuttery of Greater Boston, LLC et al., Az. 09-1376, vom 5. Januar 2009. Es betrifft die Auslegung eines Erledigungs-, Verzichts- und Abgrenzungsvertrags für zwei Marken im selbem Dienstleistungsspektrum.