CK • Washington. Muss der Staat, der sich im US-Prozess auf die Seite des Gegners stellt, um eine Verbotsverfügung zu bekämpfen, seine Akten nach dem Freedom of Information Act herausgeben? Der Staat als größter Kunde eines von der
Injunction betroffenen Patentverletzers hatte sich auf dessen Seite geschlagen und will seine Strategie geheimhalten.
In Sachen
Hunton & Williams v. United States Department of Justice, Az. 06-731, ging es um die Blackberry-Patentverletzung von RIM, die später durch Vergleich geregelt wurde. Das Justizministerium verweigerte unter Verweis auf FOIA-Ausnahmen die Herausgabe seiner Akten.
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks erörtert in seiner 27-seitigen Urteilsbegründung vom 5. Januar 2010 ausführlich die
common Interest Communications-Doktrin und die FOIA-Ausnahmen nach
5 USC §552, die dem Patentinhaber letztlich zwei Gegner zumuten.
Im Ergebnis gibt das Gericht dem Justizministerium für den Zeitraum ab der Vereinbarung eines gemeinsamen Prozessvorgehens Recht, jedoch nicht für die Zeit davor. Die siebenseitige Mindermeinung lehnt den Schutz des Ministeriums ab.