Diese richtet sich wie alle Fragen des vom Bund ungeregelten Vertragsrechts nach einzelstaatlichem Recht, entschied das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks im Prozess zwischen Latin American Music Company et al. v. American Society of Composers, Autors and Publishers, Az. 08-1498.
Die Urteilsbegründung des United States Court of Appeals for the First Circuit vom 29. Januar 2010 erläutert die Schnittstellen des Bundes- und einzelstaatlichen Rechts in den USA anhand der revidierten Übertragung einer Exklusivlizenz für das Musikwerk Caballo Veijo.
Im Spannungsfeld der Rechtsordnungen des US-Bundes und der Einzelstaaten fällt dem Bund die ausschließliche Zuständigkeit für Patente und die nahezu ausschließliche für Urheberrechte zu, während das Markenrecht konkurrierend bei Bund und Staaten liegt und die durch NDAs und Geheimhaltung geschützten Trade Secrets ganz bei den Staaten; s. Lehrgang IP-Recht USA.
Verträge hingegen richten sich fast immer nach dem Recht der einzelnen Staaten, wenn der Bund nicht wie beispielsweise beim Verbraucherschutz noch ein Wörtchen mitredet oder im Rahmen seines Beschaffungswesens Griffel oder Panzer einkauft.