ANSYS, Inc. v. Computational Dynamics, Wettbewerbsverbots-eV, 1st Cir., 12. Feb. 2010, http://bit.ly/8Y7iuh
Wayne Talley v. AGRI, Staatshaftung f. Kreditschaden, 7th Cir., 12. Feb. 2010, http://bit.ly/aPJQ6M
Thorogood v. Sears, Roebuck & Co., Sammelklage wg Trocknermaterialfalschzusicherung, 7th Cir., 12. Feb. 2010, http://bit.ly/aqClDY
Fortney & Weygandt v. Amer Manufctr Mutual Insurance Co., Verteidungspflicht des Versicherers, 5th Cir., 12. Feb. 2010, http://bit.ly/bdawzw
Donald Adrian v. Robert Selbe, Strafverfolgung im Beschaffungswesen, 5th Cir., 12. Feb. 2010, http://bit.ly/9kYqls
Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks gab ihm nichts. In Sachen Steven Thorogood v. Sears, Roebuck and Company, Az. 09-3005, lieferte es am 12. Feburar 2010 eine gelungene Begründung des immer lesenswerten Richters Posner mit einer Erörterung der Ausnahme zur American Rule, die nur als Ausnahme die Kostenerstattung erlaubt.
Das Schadenspotenzial belief sich auf maximal $3000. Die Klage war nicht zur Sammelklage geeignet. Das Argument des Klägers, er habe anderen Sammelklägern Gutes getan, zieht nicht, weil es kein Urteil gibt, sondern nur einen diesen lästigen Kläger abwimmelnden Vergleich. Die Beklagte gab dem Kläger ein Vielfaches des noch nicht bewiesenen Schadens.
Das Gericht habe zudem wegen seiner übersteigerten Vorstellungen nicht einmal annähernd die streitwertabhängige Zuständigkeit aus Diversity Jurisdiction besessen. Er verdiene, in hohem Bogen aus dem Gericht auf den Boden der Tatsachen zurückbefördert zu werden.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.