Die Einzelstaaten bestehen auf ihrer Souveränität und wollen sich nicht vom Bund vorschreiben lassen, welche Staatsverträge sie beachten müssen. Texas warf Präsident Bush im Jahre 2006 eine verfassungsunvereinbare Einmischung in die Angelegenheiten von Texas vor, als er die einzelstaatliche Umsetzung der Vorgaben eines Urteils des Internationalen Gerichtshofs anregte.
Ein neuer Fall beim Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC rügt die unterlassene konsularische Benachrichtigung bei der Festnahme der später zum Tode verurteilten Britin Linda Carty. Diese Woche schloss sich die britische Regierung der Rüge an, so wie auch der deutsche Staat bei Todesstrafenfällen gegenüber amerikanischen Gerichten Stellung zum Schutze seiner Bürger bezogen hat.
Ob der Fall überhaupt vom Supreme Court geprüft wird, ist unklar. Aus der Sicht des Bundes sowie ausländischer Staaten wäre eine nachdrückliche Stellungnahme des Gerichts über die Verbindlichkeit internationaler Konventionen gegenüber den Einzelstaaten wünschenswert. In vielen Staaten der USA kann sich der Besucher weiterhin nicht darauf verlassen, dass der deutsche Konsul von seiner Festnahme unterrichtet wird. In anderen Staaten bestehen hingegen aktive Beziehungen zur deutschen Botschaft und zu deutschen Konsulaten, die den Konventionsschutz stärken.