Das erstinstanzliche Bundesgericht entdeckte die verbraucherfreundliche Haftungsgrundlage im Telephone Consumers Protection Act, 47 USC §227, am 23. März 2010. Der Prozess ist damit nicht abgeschlossen.
Nach der Schlüssigkeitsprüfung wird im Sammelklageverfahren Victor Lozano v. 20th Century Fox et al., Az. 09-cv-6334, weiter verhandelt.