Ohne anwaltlichen Beistand trat er mutterseelenallein vor den Gerichten auf - pro se -, und sein neuester Antrag auf Prozesskostenbefreiung - in forma pauperis - wird wieder genehmigt, die Klage jedoch abgewiesen: Charles Alpine v. President Barack Obama et al., Az. 10-0565.
Das Bundesgericht der Hauptstadt verfasst die Begründung vom 8. April 2010 knapp, doch für den an der Postulationsfähigkeit Interessierten lesenswert. Der Leser erfährt auch, dass die erste Instanz dem höchsten Gericht nicht vorschreiben kann, welche Fälle es annimmt.