Dieses OFAC-Verzeichnis ergänzt die zahlreichen anderen schwarzen Listen und Verordnungen des Amts. Für den Handel mit den Verzeichneten ist stets eine besondere Genehmigung erforderlich. Das Verfahren setzt in der Regel eine Abstimmung mit dem Handels-, Außen- und Verteidigungsministerium in Washington sowie gelegentlich mit verschwiegenen Dreibuchstabenämtern dieser Region voraus.
Dieses OFAC-Verzeichnis ergänzt die zahlreichen anderen schwarzen Listen und Verordnungen des Amts. Für den Handel mit den Verzeichneten ist stets eine besondere Genehmigung erforderlich. Das Verfahren setzt in der Regel eine Abstimmung mit dem Handels-, Außen- und Verteidigungsministerium in Washington sowie gelegentlich mit verschwiegenen Dreibuchstabenämtern dieser Region voraus.
In re: Apple, Inc., Apple-Missbrauch d Gerichtsbarkeit in DE + TW, Verweisung d US-Klage, 8th Cir., 19. April 2010, http://bit.ly/bPfd5Q
Rocky Mountain v. Alpine, exotischer Unterhaltungbetrieb und Meinungsfreiheit, 10th Cir., 19. April 2010, http://bit.ly/clYouF
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.