Fishing Expeditions soll es jedoch nicht geben, und jede außerordentliche Belastung der Gegenseite oder Dritter muss in der Theorie vermieden werden.
Das erstinstanzliche Bundesgericht des Hauptstadtbezirks prüfte am 23. April 2010 im Rahmen einer Zwischenverfügung verschiedene Ausforschungsbeweisanträge. Es wies leicht les- und nachvollziehbar in Sachen A.N.S.W.E.R. et al. v. Norton et al., Az. 05-0071, die Antragstellerin in ihre Grenzen. Die Entscheidung betrifft Dokumente ebenso wie die Vernehmung Dritter.