Dass die US-Gerichte nicht für die ganze Welt zuständig sind, wird oft im German American Law Journal - US-Recht auf Deutsch erklärt. Dass man auch vor dem US-Gericht als Amerikaner bös auf die Nase fallen kann, erklärt das Bundesberufungsgericht des achten US-Bezirks am 26. April 2010 im Fall Lyree Roberson v. AFC Enterprises, Inc., Az.09-2523.
Die Besucherin einer Gaststätte rutschte beim Einsteigen in ihr Fahrzeug auf einem Ölfleck im Parkplatz aus. Den Fleck hatte sie bereits bei ihrer Ankunft bemerkt. Der Fall hatte verheerende Folgen:
[S]he stepped on a wet oil or grease spot with her right foot, slipped, and fell down. When she got up, Lyree had a black, greasy or oily substance on her jacket and dress. As a result of the fall, Lyree claimed she injured her back, head, right leg, right knee, left hip, and left eye.Dafür verlangte sie vom Restaurant Schadensersatz. Es hätte vom Ölfleck wissen und ihn beseitigen müssen, glaubte sie. Das Gericht wies die Klage ab, und in der Berufung verlor sie erneut. Selbst aufpassen, lautet die Devise.
Die Gerichte ließen die Klägerin nicht einmal den Sachverhalt den Geschworenen vortragen, die oft emotional entscheiden. Die reine rechtliche Würdigung reicht aus, fanden die Gerichte. Unklarheiten des Sachverhalts, für deren Würdigung die Jury anzurufen wäre, gab es nicht.