Im amerikanischen Zivilprozess tragen die Parteien anders als nach der deutschen Zivilprozessordnung ihre Kosten unabhängig vom Ausgang des Prozesses selbst. Bei Rechtsstreitigkeiten über Urheberrechte gilt jedoch ausnahmweise etwas anderes: Nach dem Copyright Act kann das Gericht dem Prozessverlierer gemäß 17 USC §505 die gegnerischen Anwaltskosten auferlegen. Wann dies geschehen soll, hat der Gesetzgeber nicht bestimmt. Nach Fogerty v. Fantasy, 510 US 517, 534 (1994) soll das Gericht im Rahmen billigen Eremessens hierrüber entscheiden.
Dieses Ermessen ist gleichwohl nicht ohne Grenzen. Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks führte am 3. Mai 2010 im Fall Bauer v. Yellen, Az. 08-2838, aus, dass das Gericht sein Ermessen mißbraucht, wenn es dem unterlegenen Kläger die vollen Kosten des obsiegenden Beklagten auferlegt, obwohl die beklagte Partei sich in Schriftsätzen mit persönlichen Angriffen gegen den Kläger verteidigt. Solche Angriffe tragen einerseits nicht zur Entscheidung in der Sache bei, erhöhen gleichwohl die Kosten. Das Berufungsgericht kürzte deshalb die Kostenerstattungspflicht.