Webseitenklau unter Rechtsanwälten
CK • Washington. Eine Kanzlei beauftragt einen Webdesigner. Das Ergebnis gefällt den Kollegen. Ihre Kanzlei in Südkalifornien übernimmt die Seite ins eigene Webangebot.
Nach dem Bundesrecht der USA, welches das Urheberrecht im Copyright Act regelt, geht das nicht. Allerdings muss die geschädigte Kanzlei bis vor das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks ziehen, um ihr Recht zu finden.
Das Gericht erörtert vornehmlich die prozessualen Voraussetzungen zur örtlichen Zuständigkeit, Venue, in seiner auch international zu beachtenden Entscheidung in Brayton Purcell LLP v. Recordon & Recordon , Az. 07-1583, vom 28. Mai 2010.
Nach dem Bundesrecht der USA, welches das Urheberrecht im Copyright Act regelt, geht das nicht. Allerdings muss die geschädigte Kanzlei bis vor das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks ziehen, um ihr Recht zu finden.
Das Gericht erörtert vornehmlich die prozessualen Voraussetzungen zur örtlichen Zuständigkeit, Venue, in seiner auch international zu beachtenden Entscheidung in Brayton Purcell LLP v. Recordon & Recordon , Az. 07-1583, vom 28. Mai 2010.