Vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes gab es nach einzelstaatlichem Recht Schutzvorkehrungen, die weiter bestehen, soweit sie nicht mit dem Copyright Act kollidieren. Die überlebenden Normen bewegen sich knapp außerhalb des Urheberrechts und sind mit dem Wettbewerbsrecht verwandt.
Diese Fragmente aus dem Common Law werden verhältnismäßig selten vor Gericht gebracht. Damit ist die elf Seiten lange Erörterung des Themas im Fall Larry Montz et al. v. Pilgrim Films & Television, Inc. et al., Az. 08-56954, des Bundesberufungsgerichts des neunten US-Bezirks von grundlegender Bedeutung.
Das gilt insbesondere auch durch die vom Gericht festgestellte Aushebelung der Vertraulichkeitsverpflichtung durch den Copyright Act, die dem Urteil vom 3. Juni 2010 eine weit über audiovisuelle Werke hinaus reichende Wirkung vermittelt.