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Dienstag, den 06. Juli 2010

Vorlieben am Arbeitsplatz  

.   Schuldet der Arbeitgeber für eheliche Untreue am Arbeits­platz Schadens­ersatz? Kann er sich der Haftung durch einen Bann aller Liebes­beziehungen entziehen? Oder ist eine Policy mit der Vorgabe eines Love Contract vorzuziehen?

Auch im Vergnügungs­park stellen sich dem Betreiber diese Fragen im amerika­nischen Arbeits- und Gleich­behandlungs­recht. Neben Workplace Romance erklärt ihm Mike Bederka unter dem Titel When the Line is Crossed auch Rechts­fragen zum incessant Leering, tasteless Text Messages, unwelcome Advances, und die besonders in US-Tochter­gesellschaften euro­päischer Unter­nehmen gefürchteten off-color Jokes.

Sie haben schon manchen entsandten Manager auch außerhalb von Vergnügungs­betrieben die Stellung in den USA gekostet, wenn der Arbeitgeber schadens­verhütend oder -eingrenzend eingreifen musste.

Im Umfeld des sexual Harassment spielen auch die seit 20 Jahren bekannten Internet­medien eine immer wichtigere Rolle. Sollte der Arbeitgeber beispiels­weise Twitter­konten vorbeugend beobachten oder haftungs­entlastend ignorieren?







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.