Ein Beispiel ist der Hinweis einer Partei auf Erfüllungsmängel, die mit der Androhung von Rechtsfolgen verbunden wird. Substantial Performance verlangt das amerikanische Vertragsrecht, nicht die hundertprozentige Leistung. Wer unvorsichtig rügt, kann einem Schadensersatzanspruch entgegensehen, weil die Rüge - manchmal listig, manchmal böswillig - als Repudiation ausgelegt wird. Den Schadensersatzanspruch kann man abwehren, doch bleiben nach der American Rule über die Kostentragung leicht ein paar hundertausend Dollar Verteidigungskosten unersetzt.
Eine lesenswerte Erörterung des Repudiation-Falls findet sich am 7. Oktober 2010 in der Entscheidung Claudia DiFolco v. MSNBC Cable LLC, Az. 09-2821, S. 16. Eine Fernsehsprecherin monierte ihre Behandlung durch die Anstalt. Diese sah die Kritik als Vertragskündigung an. Das Gericht erklärt die Handlungen und Rechtsfragen detailliert und leicht verständlich.
Leseanregung Referendarsbericht: Gollisky, Anticipatory Repudiation - Vertragsverstoß vor Fälligkeit, 31 DAJV Newsletter 3/2006, 114 (Verlag Recht u. Wirtschaft, Frankfurt).