Der alte Arbeitgeber, der ihn als freien Mitarbeiter beschäftigte, hatte ein Abwerbeverbot in seinen Verträgen. Die Blogaussage klingt recht unspezifisch und nicht wie eine einladende Abwerbung,
Doch reichte sie nach Auffassung des Bundesgerichts im östlichen Bezirks von Michigan aus, in Sachen Amway Global v. Woodward, Az. 2010 WL 3927661, am 30. September 2010 einen Vertragsbruch der Rules of Conduct und die Haftungsfolge zu bejahen.