Vor dem Bundesgericht macht er eine Klage nach Bundesrecht anhängig: Verstoß gegen den Food, Drug and Cosmetic Act, 21 USC §301 ff. Dafür ist das Bundesgericht auch zuständig, allerdings vermittelt das Gesetz Privaten keine Ansprüche. Es regelt das Verhältnis zwischen Staat und Hersteller.
In der Berufung verweist der Kunde auf ein einzelstaatliches Gesetz, Ohio Products Liability Act, der jedoch Produkthaftungsfälle regelt. Seine anspruchslose Klage verliert er daher am 6. Dezember 2010 rundum.