Dass die richterliche Mitwirkung auch bei der Ausforschung von GPS- und Handyverbindungsdaten sowie bei der Beschlagnahme von EMail erforderlich ist, fasst Kravets in Court Rebuffs Obama on Warrantless Cell-Site Tracking am 15. Dezember 2010 zusammen.
Dass die richterliche Mitwirkung auch bei der Ausforschung von GPS- und Handyverbindungsdaten sowie bei der Beschlagnahme von EMail erforderlich ist, fasst Kravets in Court Rebuffs Obama on Warrantless Cell-Site Tracking am 15. Dezember 2010 zusammen.
Wie man vorgeht, schildert die Urteilsbegründung krimimäßig am 8. Dezember 2010. Der Kläger schaltete einen Detektiv ein. Dieser machte den Schuldner in England aus. Dort wurde die Klage über einen Zustellungsdienst an einen Herrn übergeben, der sich als der Schuldner bezeichnete.
Später erklärte der Beklagte im US-Prozess, er sei es nicht gewesen. Er sei am fraglichen Tag in der Kneipe gewesen. Das Urteil zeigt auch die in den USA unverzichtbaren Nachweise für die Arbeit der Detektei und Zusteller auf.
Im Ergebnis: Viel mehr Arbeit als bei einer Meldeamtsabfrage. Viel höhere Kosten. Viel mehr Papier. Darauf muss man sich bei der Anschriftenermittlung in den USA einstellen.
Die Mühe muss man sich auch geben, wenn der Prozess nicht in den USA stattfindet, sondern im Ausland, wenn mit einem Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in den USA zu rechnen ist. Darin wird bei einer Anfechtung nämlich die Zustellung nach amerikanischem Recht gründlich geprüft.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.