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Dienstag, den 04. Jan. 2011

Der Jury wird das US-Recht erklärt

 
.   Die Geschworenen der amerikanischen Jury nehmen die Subsumtion vor. Der Richter erklärt ihnen im US-Prozess das Recht.

Wie er im Schaden­sersatzfall wegen uner­laubter Handlung die Dar­legung revisions­fest vornimmt, zeigt das Urteil in Koger v. Norfolk Southern Railway Company, Az. 10-1345, vom 3. Januar 2011. Der Kläger warf dem Arbeit­geber die Verant­wortung für seinen Unfall vor.

Der Richter erklärte der Jury, dass eine Gesell­schaft für Fehler ihres Personals haftet. In der Revision rügte das Unter­nehmen, dass diese Dar­legung nicht das Verschulden des Klägers als zum Personal gehöriger Person berück­sichtigte und somit die Jury irreführen konnte: Seine Eigenschuld könnte sie - fehlerhaft - der Company zurechnen.

Das Bundes­berufungs­gericht des vierten Bezirks in Richmond, Virginia, wies die Rüge zurück: Die Gesamt­schau der Jury Instructions, nicht der einzelne Satz, bestimmt ihre Recht­mäßigkeit.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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