Wie er im Schadensersatzfall wegen unerlaubter Handlung die Darlegung revisionsfest vornimmt, zeigt das Urteil in Koger v. Norfolk Southern Railway Company, Az. 10-1345, vom 3. Januar 2011. Der Kläger warf dem Arbeitgeber die Verantwortung für seinen Unfall vor.
Der Richter erklärte der Jury, dass eine Gesellschaft für Fehler ihres Personals haftet. In der Revision rügte das Unternehmen, dass diese Darlegung nicht das Verschulden des Klägers als zum Personal gehöriger Person berücksichtigte und somit die Jury irreführen konnte: Seine Eigenschuld könnte sie - fehlerhaft - der Company zurechnen.
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks in Richmond, Virginia, wies die Rüge zurück: Die Gesamtschau der Jury Instructions, nicht der einzelne Satz, bestimmt ihre Rechtmäßigkeit.