Klägerin und Beklagte sind in der Softwarebranche als direkte Konkurrenten tätig. Im Ausgangsprozess entschied das Untergericht zu Gunsten der Markeninhaberin, dass eine Verwechslungsgefahr wegen der Benutzung bestimmter Adwords seitens der Beklagten vorliege. Selbst dann, wenn die Verbraucher auf die falsche Website geleitet wurden, ohne jedoch dort zu kaufen, bestehe die Likelihood of Confusion.
Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit sieht das anders. Unter Verweisung auf Präzendenzfälle beschreibt er in seinem Urteil anschaulich, welche Faktoren vorliegen müssen, um erfolgreich gegen eine Markenrechtsverletzung zu klagen. Im Weiteren wird die Bedeutung der Sleekcraft Factors dargestellt, an denen sich orientiert wird, wenn es um die Frage der Verwechslungsgefahr geht.
Das Urteil ist besonders lesenswert, auch weil es anhand vieler Urteilsverweise einen umfassenden Einblick in das kodifizierte amerikanische Markenrecht im Lanham Act des Bundes bietet.