CK • Washington. Wer notiert nicht mal etwas Unsinniges bei Twitter, Facebook oder im Blog? Bereute Aussagen besitzen besondere beweisrechtliche Relevanz. Als gegenwärtiger Eindruck können sie unter die Ausnahme vom Hörensagenverbot fallen: Auch ein alter notierter gegenwärtiger Eindruck gilt als zuverlässig und beweisrechtlich verwertbar.
Natürlich ist grundsätzlich zu raten, Quatsch zu entfernen. Bereute Aussagen müssen nicht verewigt werden. Jeder sollte vor dem Schreiben wissen, wie man bei Twitter und sonstwo löscht.
Doch in dem Augenblick, da ein Prozess droht, ist das Löschen verboten: Dann greift der Litigation Hold, und jede Veränderung von Beweisen führt zu Sanktionen.
Sozial- und rechtswissenschaftlich faszinierend ist in diesem Zusammenhang das Werk von Jeffrey Bellin, Facebook, Twitter and the Uncertain Future of Present Sense Impressions. Bellin untersucht die Ausnahme zum Hörensagenbeweisverbot und regt die Prüfung an, ob die Anwendung der Ausnahme auf den gegenwärtigen Eindruck in Social Media-Erklärungen, sogenannte e-PSIs, nicht gegen Sinn und Zweck der Ausnahme verstößt. Die 35-seitige Studie empfiehlt sich nicht nur Strafrechtlern, sondern auch IT-Juristen, Forensikern, Gesetzgebern und Sozialwissenschaftlern.