Das Bundesrevisionsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond, Virginia, hob ein Urteil auf, mit dem einem Franchisegeber der Ersatz zukünftiger Schäden nach Vertragsverletzung abgesprochen wurde. weil diese Anspruchsart nach geltendem Recht nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen wurde. Allgemein geht es nicht um Franchise-Recht, sondern den Vertragsgrundsatz.
Das Gericht erklärt nämlich ausführlich, dass im Vertrag auch an den Stellen, die bestimmte Rechtsfolgen von Vertragsverletzungen regeln, nicht zwingend erklärt werden muss, dass das ohne Vertrag anwendbare Recht auf alle im Vertrag ungeregelten Fragen anwendbar bleibt.
Mit anderen Worten: Schweigen schadet nicht.
Allerdings sollte man wohl nur dann schweigen, wenn man weiß, wie das allgemeine Recht eines Staates der USA, das auf den Vertrag anwendbar gemacht wird, bestimmte Fragen regelt. Hier konnten die Vertragsparteien die Lücke wagen, weil das Common Law von North Carolina eine Regelung für die Rechtsfolgen kannte, die die Parteien zum Prozess führten.
Dass eine Partei die Rechtsfolgen vermeiden wollte, ist verständlich. Sonst gäbe es ja keinen Prozess. Dass das Untergericht das einzelstaatliche Recht wegen seiner Nichtrezitierung im Vertrag nicht anwenden wollte, ist weniger verständlich. Das Revisionsgericht konnte seine Folgerungen nicht nachvollziehen. Es hob die Entscheidung am 14. April 2011 auf.