Was passiert jedoch, wenn das Paar nach der Antragstellung die Scheidung einreicht und einer der beiden den Antrag zurücknimmt? Dem Ausländer bleibt dann nur noch die Geltendmachung einer Ausnahmegenehmigung für die Beibehaltung der dauerhaften Aufenthaltserlaubnis. Er muss nachweisen, dass er bei der Hochzeit ernsthafte Absichten hatte. Die Immigrationsbehörde urteilt über das Vorliegen der Ausnahme und deren Voraussetzungen, wie über die Glaubwürdigkeit des Antragstellers, und ob das Gewicht eines ernsthaften Beweises erreicht ist.
Im Fall Jebeili v. Holder, Az. 09-4288, entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks am 18. April 2011, dass die Voraussetzungen einer Ausnahme nicht vorliegen und bestätigt die Auffassung des Untergerichts. Folglich änderte es die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis des Beklagten in eine vorübergehende um. Das Untergericht ging davon aus, dass der Beklagte die Hochzeit zwar mit ernsthaften Absichten vornahm, er seine Aussagen vor Gericht aber verschönerte und offensichtlich gefälschte Heiratsunterlagen vorlegte.