Waffen an Doppel- und Drittstaatler
CK • Washington. Unter den Begriff Waffen fällt viel. Die deutsche Wirtschaft unterliegt in weiten Bereichen der amerikanischen Waffenhandelskontrolle, die auch Ausfuhren aus Deutschland sowie in besonderem Maße nichtdeutsches Personal betrifft.
Eine Erleichterung erfahren die International Traffic in Arms Regulations-Kontrollen im Bereich der Doppelstaatsangehörigkeit und Drittstaatsangehörigkeit. Am 16. Mai 2011 verkündete das zuständige amerikanische Außenministerium einen Regelungsentwurf im Bundesanzeiger unter dem Titel Sec. 126.18 Exemptions regarding intra-company, intra-organization, and intra-governmental transfers to employees who are dual nationals or third-country nationals.
Festangestelltes Personal, das nach den seit 1999 geltenden Regeln ITAR-Sonderbeschränkungen unterlag, soll von diesen befreit werden. Nicht nur Unternehmen im deutschen Satelliten- und Raketengeschäft werden davon profitieren.
Eine Erleichterung erfahren die International Traffic in Arms Regulations-Kontrollen im Bereich der Doppelstaatsangehörigkeit und Drittstaatsangehörigkeit. Am 16. Mai 2011 verkündete das zuständige amerikanische Außenministerium einen Regelungsentwurf im Bundesanzeiger unter dem Titel Sec. 126.18 Exemptions regarding intra-company, intra-organization, and intra-governmental transfers to employees who are dual nationals or third-country nationals.
Festangestelltes Personal, das nach den seit 1999 geltenden Regeln ITAR-Sonderbeschränkungen unterlag, soll von diesen befreit werden. Nicht nur Unternehmen im deutschen Satelliten- und Raketengeschäft werden davon profitieren.