Eine Erleichterung erfahren die International Traffic in Arms Regulations-Kontrollen im Bereich der Doppelstaatsangehörigkeit und Drittstaatsangehörigkeit. Am 16. Mai 2011 verkündete das zuständige amerikanische Außenministerium einen Regelungsentwurf im Bundesanzeiger unter dem Titel Sec. 126.18 Exemptions regarding intra-company, intra-organization, and intra-governmental transfers to employees who are dual nationals or third-country nationals.
Festangestelltes Personal, das nach den seit 1999 geltenden Regeln ITAR-Sonderbeschränkungen unterlag, soll von diesen befreit werden. Nicht nur Unternehmen im deutschen Satelliten- und Raketengeschäft werden davon profitieren.