Wichtiger ist der damit verbundene Beschluss des United States Court of Appeals for the Ninth Circuit über die Ablehnung des Wiederaufnahmeantrags zur Anhörung von dem Gesamtgericht. Der Fall kann nun vor den Obersten Bundesgerichtshof, United States Supreme Court, gebracht werden, der ihn jedoch nicht annehmen muss.
Eine weitere Klage aus der Facebook-Gründerzeit wurde nach der letzten Abweisung des ConnectU-Falles mit einem Investorenanspruch auf den halben Facebook-Wert bekannt.