Klage in USA wegen Handlungen im Ausland
CK • Washington. Die DaimlerChrysler Corporation unterliegt der US-Gerichtsbarkeit für behauptete menschenrechtswidrige und damit völkersrechtsverstoßende Handlungen ihres argentinischen Betriebs. Der Beschluss im Fall Bauman v. DaimlerChrysler Corp., Az. 07-15386, vom 18. Mai 2011 liefert wertvollen Stoff für Diskussionen und wissenschaftliche Abhandlungen.
Ob er Bestand haben wird, hängt von der Beurteilung des Alien Torts Statute durch den Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, ab. Der hält Entscheidungen des Revisionsgerichts in San Francisco öfter für wegweisend, doch abwegig.
Ob er Bestand haben wird, hängt von der Beurteilung des Alien Torts Statute durch den Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, ab. Der hält Entscheidungen des Revisionsgerichts in San Francisco öfter für wegweisend, doch abwegig.