Pixelzähler: Freie Rede v. Verbraucherschutz
MxN - Washington. Eine aufgezwungene Ausschlussklausel, Disclaimer, die den Besucher einer Webseite darauf hinweist, dass er keine Seite des Verkehrsministeriums besucht, verstößt gegen das Recht auf Freie Rede aus dem Ersten Zusatzartikel der amerikanischen Bundesverfassung, wenn der Zugang vollständig verweigert wird, falls der Benutzer den Hinweis nicht durch einen bestätigenden Klick akzeptiert.
Ein solcher Disclaimer darf verfassungsgemäß nur an den Stellen angebracht werden, wo tatsächlich für den Verbraucher irreführende Informationen vorliegen, entschied das Berufungsgericht des neunten Bezirks in Trafficschool.com Inc. v. Edriver Inc. am 27. Juli 2011.
Einschränkend stellte der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit in San Francisco jedoch klar, dass eine solche Information am unteren Rand einer Seite hierfür nicht ausreicht, da der Verbraucher in den meisten Fällen nicht bis zum unteren Rand der Seite scrollt.
Ein solcher Disclaimer darf verfassungsgemäß nur an den Stellen angebracht werden, wo tatsächlich für den Verbraucher irreführende Informationen vorliegen, entschied das Berufungsgericht des neunten Bezirks in Trafficschool.com Inc. v. Edriver Inc. am 27. Juli 2011.
Einschränkend stellte der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit in San Francisco jedoch klar, dass eine solche Information am unteren Rand einer Seite hierfür nicht ausreicht, da der Verbraucher in den meisten Fällen nicht bis zum unteren Rand der Seite scrollt.