Google habe das Urheberrecht an Nacktbildern verletzt, indem es DMCA-Abmahnungen von Perfect 10 zum Löschen der Bilder aus den Suchmaschinendiensten veröffentlichte - und darin konnte jeder das URL der Bilder nachlesen.
Aufforderungen zum Entfernen urheberrechtsverletzender Kopien nach dem Digital Millennium Copyright Act erfordern die genaue Angabe des URL-Fundorts in der Take Down Notice, bestätigen die Gerichte vielfach.
Google nahm die Copyright-Abmahnung ernst, veröffentlichte sie, wie weithin üblich, bei der amerikanischen Verfassungsschutzwebseite ChillingEffects.org und entsorgte die verletzenden Dateien.
Ob die Veröffentlichung bedenklich sei, gab bei der Ablehnung der beantragten Verbotsverfügung nicht den Ausschlag. Das Gericht erklärte, dass Urheberrechtsinhaber keine Sonderstellung genießen, sondern beim EV-Verfahren den allgemeinen Regeln des Equity-Rechts unterliegen.