Im Vertragsstaat im Fall Harleysville Insurance Company of New York v. Michael Cerciello, Az. 10-4197, war dieser Vorbehalt zulässig, im Nachbarstaat, wo das Schiedsverfahren stattfand, nicht, soweit er der ordentlichen Gerichtsbarkeit eine Nachprüfungspflicht über den gesetzlichen Rahmen hinaus auferlegt.
Diesen Konflikt löste das Bundesrevisionsgericht des dritten Bezirks in Philadelphia am 23. August 2011. Auf die Klausel wendet es das Recht des Schiedsorts an. Die Prüfklausel ist mit diesem Recht ausnahmsweise vereinbar. Die Nachprüfung darf dennoch nicht erfolgen, weil die Klägerin die vertragliche verkürzte Frist zur Klageinreichung verstreichen ließ: Leicht verständlich und lesenswert auf 10 Seiten erklärt.