Ein Hauch von Persönlichkeitsrecht
CK • Washington. Um das Persönlichkeitsrecht ist es in den USA nicht gut bestellt. Wer seinen Schutz im Sinne des Rechts auf Privacy und im Verhältnis zum Staat entdecken will, tut gut an der Entscheidungsbegründung im Fall American Civil Liberties Union v. United States Department of Justice, Az. 10-5159.
Sachlich geht es um die durchsuchungsbefehlslose Verwertung von Telefonverbindungsdaten in Strafverfolgungen und den Antrag der Klägerin auf Herausgabe der Akten nach dem Freedom of Information Act, die das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 6. September 2011 ausführlich erörtert.
Sachlich geht es um die durchsuchungsbefehlslose Verwertung von Telefonverbindungsdaten in Strafverfolgungen und den Antrag der Klägerin auf Herausgabe der Akten nach dem Freedom of Information Act, die das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 6. September 2011 ausführlich erörtert.