Am 20. September 2011 entschied das dortige Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA den Fall Diane Koley v. Porsche Cars North American, Inc., Az. 09-55963. Der bundesrechtliche Magnuson-Moss Warranty Act, 15 USC §2301, schreibt insbesondere USA-weit die textliche Hervorhebung des Ausschlusses von gesetzlicher Gewährleistung vor. Zudem überträgt der MMWA dem Bundesverbraucherschutzamt FTC die Zuständigkeit zum Erlass von Richtlinien.
Die FTC erklärte bindende Schiedsklauseln für Gewährleistungsfälle für unzulässig. Das Revisionsgericht prüfte, ob diese Richtline rechtmäßig ist, und bestätigte dies. Die von Porsche eingesetzte, weithin übliche Schiedsklausel ist deshalb mit dem MMWA unvereinbar, beschied der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit.
Die Entscheidung kommt etwas spät. Wie im US-Prozess üblich hatte das Untergericht zunächst die Frage der Schiedsklausel dem Schiedsgericht vorgelegt; dort gewann das beklagte Autohaus. Dann ging die klagende Gebrauchtwagenkäuferin im selben Gericht gegen Porsche vor. Da das Urteil von Präzedenzfällen des Obersten Bundesgerichtshofs der USA in Washington, DC, Supreme Court, und anderen Bundesbezirksgerichten abweicht, ist der Weg zur höchsten Instanz nicht ausgeschlossen.