Gegen dieses nach seiner Ablehnung einer Verständigung mit der Staatsanwaltschaft verhängte Urteil legte der Familienvater Berufung ein. Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks hatte am 26. September 2011 in Alfonso Mills v. Millicent Warren, Az. 08-2387, über den Antrag auf Haftprüfung im Habeas Corpus-Verfahren zu entscheiden.
Der Antragsteller begründete seinen Antrag unter anderem damit, dass sein Anwalt ihn falsch beraten hätte. Er bemängelt, dass das Strafmaß geringer ausgefallen wäre, wenn der Anwalt ihn über die Folgen der Ablehnung einer Plea Offer mit der Staatsanwaltschaft und die erfolgte Be- und Verurteilung durch das Gericht aufgeklärt hätte. Außerdem sei sein Anwalt unvorbereitet gewesen und hätte verhindern müssen, dass der frühere Freispruch wegen der Beweisregel 404 (b) in den Prozess als Beweis eingeführt wird. Die Beweisregel besagt, dass Verbrechen, Verfehlungen und andere Machenschaften in früheren Verfahren nicht benutzt werden dürfen, um den Charakter eines erneut Angeklagten dazustellen. Das Gericht wies den Antrag ab.
Der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit begründete seine Entscheidung damit, dass der Antragsteller nicht ausreichend dargelegt hat, dass er nach besserer Aufklärung durch seinen Anwalt überhaupt eine Plea Offer der Staatsanwaltschaft angenommen hätte. Ebenso sei unklar, ob der Anwalt mit einem Antrag nach der Federal Rule of Evidence 404 (b) hinreichend Erfolg gehabt hätte und ob die Entscheidung des Gerichts ohne Einbringung des Freispruchs in den Prozess anders ausgefallen wäre.