Bestand die Diskriminierung darin, dass die Stelle eine andere Kernzeit verlangte als ihre gegenwärtige Tätigkeit und die Arbeitgeberin diese andere, der Klägerin ungelegene IT-Kernzeit als unverzichtbar bezeichnete?
Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks der USA in Boston vom 7. Oktober 2011 ist lehrreich. Es erklärt, welche objektiven Merkmale in die Beurteilung der Bewerber einflossen, dass die Unterscheidung sachlich gerechtfertigt war und dass die Gründe für die Auswahl keinen diskriminierungsverschleiernden Vorwand bildeten: Goncalves v. Plymouth County, Az. 10-2063.