Die auf Common Law und Gesetzen von Connecticut beruhenden Ansprüche der Klägerin hebeln die Anwendbarkeit der beiden Klauseln auch nach der Kündigung des zugrundeliegenden Vertrages aus. Das Gericht erachtete die Klauseln als zwingend, nicht fakultativ.
Die Urteilsbegründung spricht nicht die wichtige Frage an, ob die deutsche Beklagte auf den wahrscheinlich sechsstelligen Verteidigungskosten für die zwei Instanzen in den USA sitzen bleibt. Dies erscheint wahrscheinlich. Zur Vermeidung dieses Risikos empfiehlt die frühzeitige Prüfung, ob eine negative Feststellungsklage in Deutschland realisierbar eine Klage in den USA blockieren kann.