Im zweiten Bereich ist die Beklagte landesweit mit Läden, die nach jedem Jahresende aus dem Boden schießen, tätig. Sie will einen von zwei großen Steuersoftwareherstellern kaufen.
Am 10. November 2011 verbietet das Bundesgericht der Hauptstadt Washington auf Antrag der Bundesregierung den Erwerb. Mit ausführlicher Begründung erklärte es im Fall United States of America v. H&R Block, Inc., Az. 11-0948, dass die geplante Transaktion das Bundeskartellrecht verletzen würde.