Sein Gutachter erklärte die Ursache. Wie das Bundesgericht schloss jedoch die Revision den Gutachter im Fall Bielskis v. Louisville Ladder, Inc., Az. 10-1194, am 18. November 2011 vom Produkthaftungsprozess nach dem Daubert-Prinzip aus.
Auf 23 Seiten legte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks in Chicago lesenswert die Anforderungen an die Qualifikation und die Beweiszulässigkeit des Sachverständigengutachtens dar. Logische Lücken in der Beurteilung darf der Gutachter nicht mit einem Hinweis auf Google überbrücken.