Diese Frage beschäftigte das Bundesberufungsgericht für den sechsten Bezirk der USA in Cincinnati am 23. November 2011 im Fall Coffman v. Ford Motor Company, Az. 10-3842. Die Klägerin fehlte häufig krankheitsbedingt, legte aber die vom Arbeitgeber geforderten Atteste nicht immer vor. Diese Fehltage wurden als unentschuldigte Fehlzeit vermerkt, wie es in einer mit der Gewerkschaft getroffenen Vereinbarung vorgesehen ist. Die Anerkennung als Krankheitstage wurden der Klägerin mangels Attests verwehrt. Nachdem die Klägerin weiter fehlte, kündigte ihr der Arbeitgeber.
Die Klägerin klagte im Bundesgericht wegen rechtswidriger und willkürlicher Kündigung. Die Fehltage seien als Sick-Leave anzuerkennen. Um dies zu vermeiden, sei ihr gekündigt worden. Gegen die Abweisung ging sie in die Revision, doch erfolglos entschied der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit. Die Willkürlichkeit blieb unbewiesen. Die Anerkennung der Fehltage als Sick-Leave wurde durch das eigene Verhalten verwirkt.