Bei Terroropfern, die als Ortskräfte von Angriffen auf amerikanische Ziele betroffen sind, und ihren nicht selbst im Dienst der USA stehenden Angehörigen soll die Immunität kein Hindernis darstellen, entschied das Bundesgericht der Hauptstadt Washington am 28. November 2011 im Fall Owens v. Republic of Sudan, Az. 01-2244.
Der Beschluss dokumentiert mit einer 45-seitigen Begründung, dass ein Versäumnisurteil gegen die verklagten Staaten als staatliche Terrorförderer zulässig ist, die Haftung dem Grunde nach besteht, nach IPR-Regeln das materielle Recht des District of Columbia anwendbar ist, und die einzelnen Ansprüche zur Bestimmung des Schadensersatzes als nächstes geprüft werden.