Ein Wirtschaftsverband sah in dieser Veränderung eine Verletzung seiner Rechte aus dem Railway Labor Act, reichte Klage beim Bundesgericht ein und verlor. Das Bundesgericht sah die neue Methode der Agentur als vertretbar an.
Das Bundesberufungsgericht für den Bezirk des District of Columbia bestätigte am 16. Dezember 2011 im Fall Air Transport Association of America, Inc., v. National Mediation Board., Az. 10-5253, die Vorentscheidung des Berufungsgerichts. Der Railway Labor Act schreibe kein bestimmtes Verfahren für die Wahlen vor. Seine Gestaltung obliegt der Agentur. Die Gründe für die Änderung des Verfahrens sind schlüssig. Eine rein willkürliche, somit rechtswidrige Veränderung habe die Klägerin nicht bewiesen.