Hinweis bindet Gericht
Staatsimmunität auch für nichterscheinenden Staat
CK • Washington. Der Foreign Sovereign Immunities Act beraubt die US-Gerichte ihrer sachlichen Zuständigkeit, subject-matter Jurisdiction, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen. Beispielsweise darf die beklagte Handlung nicht hoheitlicher Natur sein. Was geschieht, wenn der beklagte Staat nicht vor Gericht erscheint?Der Präsident von Sri Lanka wurde vor dem Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, wegen Menschenrechtsverletzungen verklagt und verteidigte sich nicht. Das amerikanische Außenministerium wurde an seiner Stelle mit einer Suggestion of Immunity vorstellig.
In seiner Urteilsbegründung vom 29. Februar 2012 setzt sich das Gericht im Fall Kasippillai Manoharan v. Percy Mahendra Rajapaksa mit dem Hinweis auseinander. Es stellt fest, dass die Suggestion das Gericht bindet, die Staatsimmunität zu beachten ist und die Gerichtsbarkeit daher nicht auszuüben ist. Außerdem erörtert es die Frage der Behandlung ausländischer Menschenrechtsverletzungen vor US-Gerichten, die es ablehnt.