Auf die Gesetzesvorlage vom 22. Januar 2009, im DC-Stadtrat, City Council, verabschiedet am 2. April 2009, ausgefertigt am 20. Mai 2009, wird dem Franchisenehmer ein gesetzliches Vorkaufsrecht im Falle der Veräußerung eingeräumt. Das Gesetz tritt nach seinem Wortlaut am 18. Juli 2009 in Kraft. Bereits Mitte Juni 2009 wurde die streitgegenständliche Tankstelle verkauft - ohne Vorkaufsangebot an die jetzige Klägerin.
Rechtmäßiger Weise, bestätigt das Bundesberufungsgericht für den District of Columbia in Metroil Inc. v. ExxonMobil Oil Corp. am 20. März 2012. Das Gesetz trat erst am 18. Juli 2009 in Kraft. Auch in den U.S.A. existiert ein echtes verfassungsrechtliches Rückwirkungsverbot, Presumption against Retroactivity. Neue Rechtsfolgen an vergangene Tatsachen zu knüpfen sei nur durch einen rechtfertigenden, hier nicht ausreichend dargelegten, gesetzgeberischen Willen möglich. Das Gesetzgebungsverfahren alleine reiche nicht.
Auch der Federal Petroleum Marketing Practices Act des Bundes, 15 USC §2801, wonach nach dem Verkauf einer Tankstelle an einen Dritten die Franchise-Beziehung - nicht hingegen der Vertrag - nur ausnahmsweise geändert werden darf, wurde nicht umgangen. Die Kernelemente des Franchising, Marken- und Benzingebrauch sowie der Tankstellenbetrieb, blieben bestehen. Zuletzt wurde auch ein Verstoß gegen DC Code §28:2-210(2), wonach zu Lasten Dritter keine Verträge geschlossen werden dürfen, in einer lesenwerten Entscheidung verneint.