Darin unterscheidet sich der Prozess in den USA wohl wenig von Verfahren im Ausland. Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA setzte sich im Streit zwischen Farmer und Silagebehälteranbieter Farrar & Farrar Farms v. Miller-St. Nazians, Inc. mit diesen Fragen auseinander und entschied am 27. April 2012 zugunsten des Herstellers.
Die Umstände waren merkwürdig. Daraus leitet sich jedoch kein Anspruch ab. Der Anbieter hatte seinen Hersteller gewechselt und kannte dessen Geheimformel nicht. Daher hatte er dessen Produkte dem neuen Hersteller gegeben, um sie durch Reverse Engineering nachahmen zu lassen. Die neuen Produkte platzten im Einsatz beim Bauern.