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Dienstag, den 12. Juni 2012

Nachhall der Fachsprache: Surcease

 
HJa - Washington. Manche Urteile sind kurz und knackig, und es gibt nicht viel zu sagen. Trotzdem verstecken sich Perlen in ihnen, sodass sich ein kurzer Blick darauf lohnt.

Im Urteil zu Steven Santanelli v. Remington Arms Company LLC, veroeffentlich am 11. Juni 2012 vom Bundesberufungsgericht für den ersten Bezirk der USA, wird eine Frage des statute of limitations mit einem Verweis auf die ständige Rechtsprechung behandelt. Interessant dabei aber eine Anmerkung:
…an appellate court should refrain from writing at length to no other end than to hear its own words resonate…
Diese zitierte Feststellung wurde scheinbar nur halbherzig im eigenen Urteil beherzigt, wenn man sich altertümliche und fachsprachliche Wortungetüme wie integument und surcease anschaut.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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