Bank im Ausland: Kein US-Prozess
CK • Washington. Das Revisionsurteil in Holocaust Victims of Bank Theft v. OTP Bank bestätigt, dass auch eine Bank nicht in einen US-Prozess ohne minimale Kontakte hineingezogen werden darf. Dass ein weltweit aktiver Konzern gewisse Kontakte mit den USA unterhält, ist normal, doch müssen sie Mindestanforderungen entsprechen.
Die Beziehung zu einer Korrespondenzbank in den USA ist kein Indiz für US-Kontakte im Sinne der Rechtsstaatlichkeitsbestimmungen zur Zuständigkeit, sondern gerade eine Bestätigung des Umstandes, dass die Bank zu wenig US-Kontakte besitzt, um selber in den USA geschäftlich aufzutreten. Werbung, die die USA erreicht, reicht für eine Zuständigkeitsfeststellung ebenso wenig wie der Umstand, dass 1,7% der Bankeinlagen Amerikanern gehören.
Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago erörterte am 22. August 2012 die Grundlagen des amerikanischen Zuständigkeitsrechts insbesondere auf Verfassungsebene ausgiebig, nachdem es seine Zuständigkeit aufgrund der auf Nationalbanken anwendbaren Immunitätsgrundsätze des Foreign Sovereign Immunities Act prüfte. Es wies die Klage ab.
Die Beziehung zu einer Korrespondenzbank in den USA ist kein Indiz für US-Kontakte im Sinne der Rechtsstaatlichkeitsbestimmungen zur Zuständigkeit, sondern gerade eine Bestätigung des Umstandes, dass die Bank zu wenig US-Kontakte besitzt, um selber in den USA geschäftlich aufzutreten. Werbung, die die USA erreicht, reicht für eine Zuständigkeitsfeststellung ebenso wenig wie der Umstand, dass 1,7% der Bankeinlagen Amerikanern gehören.
Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago erörterte am 22. August 2012 die Grundlagen des amerikanischen Zuständigkeitsrechts insbesondere auf Verfassungsebene ausgiebig, nachdem es seine Zuständigkeit aufgrund der auf Nationalbanken anwendbaren Immunitätsgrundsätze des Foreign Sovereign Immunities Act prüfte. Es wies die Klage ab.
Disclaimer: Partner des Verfassers vertraten die Beklagte.