Erst die Revision des Bostoner Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks der USA bringt Klarheit: Der schweizer Sorgerechtsbeschluss zugunsten der Mutter war unklar formuliert. Das erstinstanzliche Untergericht in den USA missverstand ihn.
Es wies den Antrag auf Rückführung nach dem International Child Abduction Remedies Act, 42 USC §11601 ab, obwohl ein gesundheitlicher Notfall vorlag. Der United States Court of Appeals for the First Circuit revidiert die Ablehnung am 28. September 2012. Das Bundesgericht muss neu prüfen.