Das Gericht prüft auch seinen Honorarvertrag, der Expertenwissen reklamierte, mit der EMailantwort That's fine. angenommen worden sein sollte und zwei Vergütungen vorsah: Ein Stundensatz galt für den Geschäftsfreund, ein viel höherer für den Fall des Obsiegens, den er der Firma Oracle abknöpfen wollte.
Im Fall Weitzman v. Druglogic, Inc. nimmt dem Anwalt das Bundesgericht in Maryland nicht ab, dass er als Rechtsexperte den Verzicht auf alle alten Ansprüche nicht begriffen habe. Die Behauptung, seine Unterschrift unter den Vertrag sei durch Nichtzahlung eines Vorschusses rechtswidrig erzwungen worden, kauft es ihm auch nicht ab.
Ebenso wenig helfen dem Anwalt Hinweise auf eine manische Depression und seine Bedüftigkeit, die der Geschäftsfreund ausgenutzt haben soll. Dem Leser hilft hingegen die ausführliche, tragikomische Sachverhaltsdarstellung vom 25. Oktober 2012 sowie die sorgfältige und lehrreiche richterliche Würdigung der Merkmale einer Vertragsanfechtung und der Anforderungen an einen Mandatsvertrag.