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Dienstag, den 11. Dez. 2012

Verletzte Tattoolizenz: $498.105 Schaden  

.   Der Tätowierungsgrafiker erteilte Dritten Lizenzen für 711 Tattoo-Schablonen und trägt viele Werke beim Copyright Office in Washington, DC als Sammelwerke mit zahlreichen Büchern ein. Als ein Lizenznehmer seine Werke anders färbt und nicht zahlt, klagt er auf Schadensersatz wegen Vertragsverletzung und Urheberrechtsverletzung.

Der Beklagte macht Einreden nach Common Law gegen den Vertragsanspruch und nach Equity-Recht gegen den Copyright Act-Anspruch geltend. Das Gericht entscheidet vertragsrechtlich, dass der Vertrag wirkt sowie behauptete Änderungen nicht nachgewiesen sind und nicht dem Schriftformerfordernis des Statute of Frauds entsprechen. Daraus folgt ein Schadensersatz von $18.105,48.

Urheberrechtlich spricht es $480.000 zu. Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond erklärt im Fall Tattoo Art Incorporated v. TAT International LLC am 10. Dezember 2012, dass die Berechnung stimmt. Nicht für jede Schablone fällt der gesetzliche Pauschalschadensersatzbetrag an, sondern für jedes eingetragene Sammelwerk. 24 Sammelwerke mit zahlreichen Werken waren eingetragen. Für jedes verletzte Sammelwerk gibt es eine Pauschale von $20.000, die der Richter innerhalb des gesetzlichen Rahmens festlegt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.