Den klassischen Fall erörterte bereits 2006 das Intellectual Property Law Blog. Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia lieferte am 10. Januar 2013 im Fall Kinbook LLC v. Microsoft Corp. einen neuen Beleg für die Anwendbarkeit der Doktrin der Reverse Confusion.
Kinbook nutzte die Marken Kinbox und Munchkinbox bereits, als Microsoft die Marke Kinect für seine XBox in großem Umfang bewarb. Das Untergericht konnte jedoch keine Verwechslungsgefahr entdecken, die die Geschworenen zu einer Verurteilung von Microsoft veranlassen könnte, und wies die Klage daher bereits vor der Einberufung der Jury ab. Die Revision bestätigte diesen Ausgang, doch besteht die Gefahr einer solchen Klage für Unternehmen, die aufwendige Markteinführungsstrategien planen, weiterhin.