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Freitag, den 11. Jan. 2013

Umgekehrte Verwechslungsgefahr: Verwirrend  

Microsoft gewinnt im Markenrecht
.   Reverse Confusion ist ein schwer verständ­liches Konzept im Markenrecht der USA: Eine neue, eigentlich nicht verwir­rende Marke erschlägt eine sehr ähnliche, länger bestehende Marke, beispiels­weise durch so starke Werbung, dass die Kunden der älteren Marke irrig glauben, dem Inhaber der neuen Marke gehöre auch die ältere.

Den klassischen Fall erörterte bereits 2006 das Intellectual Property Law Blog. Das Bundes­berufungs­gericht des dritten Bezirks der USA in Phila­delphia lieferte am 10. Januar 2013 im Fall Kinbook LLC v. Microsoft Corp. einen neuen Beleg für die Anwend­barkeit der Doktrin der Reverse Confusion.

Kinbook nutzte die Marken Kinbox und Munchkinbox bereits, als Microsoft die Marke Kinect für seine XBox in großem Umfang bewarb. Das Untergericht konnte jedoch keine Verwechslungs­gefahr entdecken, die die Geschworenen zu einer Verur­teilung von Microsoft veran­lassen könnte, und wies die Klage daher bereits vor der Einbe­rufung der Jury ab. Die Revision bestätigte diesen Ausgang, doch besteht die Gefahr einer solchen Klage für Unter­nehmen, die aufwendige Markteinführungs­strategien planen, weiterhin.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.